AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – (AGB Download)
Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert, sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

§ 2 Angebote von Yoga*Power*Core

  1. Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit, die zum Ende der vertraglichen Laufzeit gem. § 6 Abs. 1 dieser AGB kündbar sind und sich mangels Kündigung gem. § 6 Abs. 2 dieser AGB automatisch verlängern. Sie berechtigen das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Teilnahme am Kursangebot von Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert im durch den Mitgliedschaftsvertrag beschriebenen Umfang.
  1. Mehrfachkarten (bspw. Zehnerkarten) berechtigen den Erwerber zu einer bestimmten Anzahl von Kursbesuchen bei Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert. Mehrfachkarten sind nicht übertragbar. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Die Mehrfachkarte behält für vier Monate ihre Gültigkeit, beginnend mit dem auf den Erwerb der Mehrfachkarte folgenden Monatsersten.
  1. Einzelangebote in Form von „Einzelkursbuchung“, „Workshops“, „Personal Training“ oder „Kinderyoga“ sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht im allgemeinen Nutzungsangebot der Mitgliedschaftsverträge von Yoga*Power*Core enthalten sind. Der Entgeltanspruch richtet sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung.

§ 3 Teilnehmer / Gesundheitsanforderungen

Die Angebote von Yoga*Power*Core stehen grundsätzlich jeder Person offen, sofern keine gesundheitlichen Bedenken hinsichtlich der Ausübung von Yoga-Übungen und sportlicher Betätigung im Allgemeinen bestehen. Gesundheitliche Einschränkungen oder andere Bedenken gegen die Teilnahme hat der Teilnehmer dem Kursleiter spätestens vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Im Interesse aller Kursteilnehmer sollten entsprechende Bedenken schon frühzeitig vor Anmeldung mit dem Kursleiter besprochen werden. In Zweifelsfällen wird dringend empfohlen, vor der Kursanmeldung ärztlichen Rat einzuholen.

§ 4 Vertragsabschluss, Übertragbarkeit

  1. Der Vertrag zwischen dem Nutzungsberechtigten und Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung durch den Nutzer und Bestätigung in Textform (Brief oder Email) durch Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert zustande.
  1. Nutzungsberechtigter ist ausschließlich die im Vertrag als Vertragspartner bezeichnete Person. Unberührt bleibt davon das Recht des Vertragspartners eines Mitgliedschaftsvertrages, die Mitgliedschaft auf Personen zu übertragen, die bislang noch nicht Vertragspartner eines Mitgliedschaftsvertrages von Yoga*Power*Core sind. Die wirksame Übertragung der Mitgliedschaft setzt die Anzeige durch das bisherige Mitglied in Textform (Brief oder Email), die Übernahmeerklärung durch das Neumitglied in Textform sowie die Bestätigung durch Yoga*Power*Core in Textform voraus.

§ 5 Entgelt und Zahlungsbedingungen bei Mitgliedschaftsverträgen

  1. Der Nutzungsberechtigte hat den Mitgliedsbeitrag monatlich zu entrichten.
  1. Die Höhe des Beitrags ergibt sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag.
  1. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Das Mitglied ermächtigt Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert für die Dauer der Mitgliedschaft, die vereinbarten Mitgliedschaftsbeiträge von einem inländischen Bankkonto einzuziehen. Dazu stellt das Mitglied eine Einzugsermächtigung zur Verfügung.
  1. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift kann Yoga*Power*Core eine Kosten-, Aufwands- und Bearbeitungspauschale von je 10,00 € verlangen.
  1. Der Nutzungsberechtigte kommt spätestens 15 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden 3 € als Auslagenersatz verlangt.

§ 6 Vertragslaufzeit, Kündigung und Ruhen von Mitgliedschaftsverträgen

  1. Mitgliedschaftsverträge (§ 2 Abs. 1 dieser AGB) werden für die Dauer von 6 Monaten oder 12 Monaten geschlossen (Grundlaufzeit). Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als Vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag nicht explizit ein Vertragsbeginn bezeichnet, so beginnt der erste Vertragsmonat der Grundlaufzeit mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages folgenden Kalendermonat.
  1. Die ordentliche Kündigung ist nur mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils geltenden Vertragslaufzeit möglich. Eine Kündigung ist nur in Textform (Brief oder Email) möglich. Die Kündigungserklärung des Nutzungsberechtigten ist an die oben genannte Adresse bzw. Emailadresse zu richten. Wird der Mitgliedschaftsvertrag nicht fristgerecht vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt, so verlängert er sich jeweils
    • um weitere 3 Monate bei Verträgen mit einer Grundlaufzeit von 6 Monaten und
    • um jeweils weitere 6 Monate bei Verträgen mit einer Grundlaufzeit von 12 Monaten

und kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils geltenden Vertragslaufzeit gekündigt werden.

  1. Das beiderseitige gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (§ 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Vertragspartner unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
  1. Dem Mitglied steht insbesondere das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses zu, wenn
  1. aufgrund eines nachgewiesenen ärztlichen Attestes eine Sportunfähigkeit bescheinigt wird. Die Sportunfähigkeit muss mindestens bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit andauern.
  1. es unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der oben angegebenen Adresse mehr als 40 Kilometer entfernt liegt.
  1. Ist das Mitglied nur für einen abgrenzbaren, länger als vier Wochen andauernden Zeitraum sportunfähig, der nicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit reicht, so besteht ein Anspruch des Mitglieds auf Ruhen der Mitgliedschaft für die Zeit der Krankheit nach Vorlage eines ärztlichen Attestes. Beginn und Dauer der Ruheizeit sind Yoga*Power*Core in Textform (Brief oder Email) bekannt zu geben. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich. Während der Ruhezeit können Angebote von Yoga*Power*Core nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit des Mitgliedschaftsvertrages verlängert sich um die Anzahl der beanspruchten Ruhemonate. Ein Ruhen des Vertrages kann immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Eine ordentliche Kündigung ist während der Ruhezeit nicht möglich.

§ 7 Einzelangebote
(Einzelkursbuchung, Workshops, Personal Training, Kinderyoga),
Stornierungsgebühren 

  1. Sofern individualvertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die vereinbarte Teilnahmegebühr nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Für den Fall der Nichtzahlung der Kursgebühr behält sich Yoga*Power*Core einen Ausschluss des Teilnehmers vom Kurs vor. Im Falle der Überweisung hat der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis zu erbringen, dass er die Überweisung vorgenommen hat.  Zertifikate oder Teilnahmebestätigungen werden nur nach vollständiger Bezahlung und Teilnahme ausgestellt.
  1. Eine Stornierung der Teilnahme an einem Einzelangebot durch einen angemeldeten Teilnehmer ist in Textform (Brief oder Email) vorzunehmen.
    1. Bei einer Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung fällt keine Stornierungsgebühr an. Danach gilt folgende Staffelung:
    2. Bei einer Stornierung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 25 % der Veranstaltungsgebühr als Stornierungsgebühr berechnet.
    3. Bei einer Stornierung bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % der Veranstaltungsgebühr als Stornierungsgebühr berechnet.
    4. Ab dem 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder bei nur zweitweiser Teilnahme an der Veranstaltung wird die volle Veranstaltungsgebühr als Stornierungsgebühr berechnet.

Statt einer Stornierung besteht für den Teilnehmer noch am Tag des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Sofern dieser die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt und eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers vorliegt, entstehen keine Stornogebühren. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers setzt die Zustimmung von Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert voraus.

§ 8 Mindestteilnehmerzahl, Absage von Veranstaltungen durch Yoga*Power*Core

  1. Yoga*Power*Core ist berechtigt, von gebuchten Einzelangeboten zurückzutreten, sofern eine im Anmeldeformular zur jeweiligen Veranstaltung ausdrücklich vorbehaltende Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

 

  1. Muss eine Veranstaltung seitens Yoga*Power*Core aufgrund des Nichterreichens einer Mindestteilnehmeranzahl, einer Erkrankung des Trainers, räumlicher Engpässe, höherer Gewalt oder gleichartiger Gründe ausfallen, wird der Teilnehmer unverzüglich informiert, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Veranstaltung. Falls möglich, wird in diesem Fall von Yoga*Power*Core ein anderer Termin oder Veranstaltungsort vorgeschlagen. Ein neuer Veranstaltungsort wird innerhalb eines Umkreises von zehn Kilometern gewählt. Sollte eine dahingehende Änderung nicht möglich sein, werden bereits gezahlte Gebühren für gebuchte Einzelangebote erstattet. Die Absage erfolgt durch Kontaktierung der Teilnehmer per Telefon oder Email. Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er seine Kenntnisnahme von der Absage ermöglicht, indem er erreichbar ist.

§ 9 Haftung für Schäden / Haftungsausschluss

  1. Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert haftet auf Schadensersatz
      • für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
      • nach dem Produkthaftungsgesetz und
      • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert, ihre gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
  1. Yoga*Power*Core Alena Scharfschwert haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzungsberechtigte regelmäßig vertrauen darf.
    Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung gem. § 10 Abs. 1 bleibt von diesem Absatz unberührt. Soweit Yoga*Power*Core für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Nutzungsberechtigten beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind die Fälle des § 9 Abs. 1. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Nutzungsberechtigten besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 11 Änderung der persönlichen Verhältnisse

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Nutzungsberechtigten sind Yoga*Power*Core unverzüglich in Textform (Brief oder Email) mitzuteilen. Die durch Unterlassen dieser Anzeige entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Nutzungsberechtigten.

§ 12 Erfüllungsort

Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort Mönchengladbach.

§ 13 Urheberschutz, Copyright

Die kursbegleitenden Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und nur zur persönlichen Information des Nutzungsberechtigten bestimmt. Jedwede Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Yoga*Power*Core zulässig.